Ernährungsberatung
Allgemeines zu Ernährungsberatungen
Ernährungsberater/in kann sich in Deutschland jeder nennen, unabhängig von einer beruflichen Ausbildung. Viele verkaufen unter diesem Deckmantel dubiose Nahrungsergänzungsmittel.
Die Krankenkassen haben reagiert und eine Qualitätsprüfung für Ernährungsberater/innen und deren Angebote eingeführt. Kurse, die nicht von den Krankenkassen bezuschusst werden, sind durch diese Qualitätsprüfung gefallen.
Adressen von professionellen Berater/innen in Ihrer Nähe finden Sie u.a. auch auf folgenden Seiten: www.DGE.de, www.vdoe.de, www.VDD.de
Nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) wird zwischen Ernährungsberatung und Ernährungstherapie unterschieden.
Ernährungsberatung nach § 20 SGB V heißt, es handelt sich um vorbeugende (präventive) Maßnahmen, zur Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung oder zur Vermeidung und Reduktion von Übergewicht. Im § 20 SGB V werden die Voraussetzungen für die Anerkennung und damit Bezuschussung von Leistungen genannt. (siehe Leitfaden Prävention [pdf])
Ernährungstherapie wird durch den § 43 SGB V (Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation) geregelt. Ernährungstherapie erfolgt auf ärztliche Verordnung, bei bereits bestehenden Erkrankungen. Eine Ernährungstherapie kann Folgeerkrankungen verhindern und die Lebensqualität steigern z.B. bei:
- Untergewicht (BMI <18,5)
- Adipositas (BMI >30)
- Bluthochdruck
- Hyperurikämie/ Gicht
- Fettstoffwechselstörungen (zu hoher Cholesterinspiegel)
- Diabetes mellitus
- Lebensmittelallergien
- Lebensmittelintoleranzen z.B. Laktoseintoleranz, Fructosemalabsorption
- Mangelernährung z.B. durch eine Krebserkrankung
- Osteoporose
- Nierenerkrankungen