Ernährungsberatung

Ernährungsberater/in kann sich in Deutschland jeder nennen, unabhängig von Ausbildung und Wissen. Viele verkaufen unter diesem Deckmantel dubiose Nahrungsergänzungsmittel.
Die Krankenkassen haben reagiert und eine Qualitätsprüfung für Ernährungsberater/innen und deren Angebote eingeführt. Kurse, die nicht von den Krankenkassen bezuschusst werden, sind durch diese Qualitätsprüfung gefallen. Fragen Sie deshalb bei Ihrer Krankenkasse nach anerkannten Ernährungsfachkräften und Kursangeboten.

Adressen von professionellen Berater/innen finden Sie u.a. auf folgenden Seiten: www.DGE.de, www.vdoe.de, www.VDD.de

Nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) wird zwischen Ernährungsberatung und Ernährungstherapie unterschieden.
Ernährungsberatung nach § 20 SGB V heißt, es handelt sich um vorbeugende (präventive) Maßnahmen, zur Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung oder zur Vermeidung und Reduktion von Übergewicht. Im § 20 SGB V werden die Voraussetzungen für die Anerkennung und damit Bezuschussung von Leistungen  genannt. (siehe Leitfaden Prävention [pdf])

Ernährungstherapie wird durch den § 43 SGB V (Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation) geregelt. Ernährungstherapie erfolgt auf ärztliche Verordnung, bei bereits bestehenden Erkrankungen. Eine Ernährungstherapie kann Folgeerkrankungen verhindern und die Lebensqualität steigern z.B. bei:

  • Untergewicht (BMI <18,5)
  • Adipositas (BMI >30)
  • Bluthochdruck
  • Hyperurikämie/ Gicht
  • Fettstoffwechselstörungen (zu hoher Cholesterinspiegel)
  • Diabetes mellitus
  • Lebensmittelallergien
  • Lebensmittelintoleranzen z.B. Laktoseintoleranz, Fructosemalabsorption
  • Mangelernährung z.B. durch eine Krebserkrankung
  • Osteoporose
  • Nierenerkrankungen